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AGB
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, die mit hauptstadtferienberlin abgeschlossen werden, sofern sie die
Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall
ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese Bedingungen hängen
im hauptstadtferienberlin aus und dem Kunden bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt.
Durch diese Tatsache allein sind sie den Kunden, den Mietvertragsparteien
sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht
einseitig gelöst werden.
- Optionsdaten sind für die beiden Vertragspartner bindend. Hauptstadtferienberlin behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten
die reservierten Apartments anderweitig zu vermieten.
- Reservierte Apartments stehen dem Gast ab 13.00 zur Verfügung. Am
Abreisetag sind die Apartments bis 11:00 Uhr zu räumen.
- Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält sich hauptstadtferienberlin das Recht vor, bestellte Apartments
nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Eine spätere Ankunft muss
vom Gast am Anreisetag bis 18:00 hauptstadtferienberlin mitgeteilt werden.
Bei Spätanreise nach 18:00 Uhr entsteht eine Mindestgebühr von 10
€.
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments.
Sollten vereinbarte Apartments nicht verfügbar sein, so ist das City
Quartier bemüht , sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen
Objekten zu bemühen.
- Leistungen und Tarife werden von der Direktion frei festgelegt und
können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung der Leistung mehr als
120 Tage beträgt.
- Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftrisiko für Gegenstände
oder Materialien, die er in allgemein zugänglich Räumen von hauptstadtferienberlin
hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen
werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt,
die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die
Haftung muss hier auf das zulässige Maß beschränkt werden. Für Wertgegenstände,
wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld wird keine Haftung übernommen.
- Wenn der Rechnungsbetrag 250,00 € übersteigt, kann auf Anfrage des
Kunden eine Gesamtrechnung übersandt werden. Die Zahlung von Einzelrechnungen
kann bereits vorab verlangt werden. Jede Rechnung ist in Bar und ohne
Abzug von Skonto sofort zahlbar. Der Zahlungsverzug auch nur einer
Rechnung berechtigt hauptstadtferienberlin alle weitern und zukünftigen Leistungen
für den Kunden in allen Bereichen einzustellen. Hauptstadtferienberlin
entscheidet darüber ohne Ankündigung.
- In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte , aber
nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn sie
nur teilweise storniert. Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste
sowie vereinbarte Zusatzleistungen beinhalten.
-Stornierung zwischen dem 42.und dem 15. Tag vorher: Berechnung von
30% der bestellten Leistung
-Stornierung zwischen dem 15. und dem 8. Tag vorher: Berechnung von
60% der bestellten Leistung
- Stornierung zwischen dem 8. und dem 2. Tag vorher: Berechnung von
80 % der bestellten Leistung
-Stornierung innerhalb von 48 Stunden vorher : Berechnung der Gesamtsumme
der bestellten Leistung
- Die Stornierungsgebühren werden um den Betrag des Logis vermindert,
die durch Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin
erzielt werden können.
- Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.
Der Gerichtsstand ist Berlin.
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