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AGB

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit hauptstadtferienberlin abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese Bedingungen hängen im hauptstadtferienberlin aus und dem Kunden bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt. Durch diese Tatsache allein sind sie den Kunden, den Mietvertragsparteien sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  3. Optionsdaten sind für die beiden Vertragspartner bindend. Hauptstadtferienberlin behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Apartments anderweitig zu vermieten.
  4. Reservierte Apartments stehen dem Gast ab 13.00 zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Apartments bis 11:00 Uhr zu räumen.
  5. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich hauptstadtferienberlin das Recht vor, bestellte Apartments nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Eine spätere Ankunft muss vom Gast am Anreisetag bis 18:00 hauptstadtferienberlin mitgeteilt werden. Bei Spätanreise nach 18:00 Uhr entsteht eine Mindestgebühr von 10 €.
  6. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments. Sollten vereinbarte Apartments nicht verfügbar sein, so ist das City Quartier bemüht , sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  7. Leistungen und Tarife werden von der Direktion frei festgelegt und können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
  8. Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglich Räumen von hauptstadtferienberlin hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muss hier auf das zulässige Maß beschränkt werden. Für Wertgegenstände, wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld wird keine Haftung übernommen.
  9. Wenn der Rechnungsbetrag 250,00 € übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung übersandt werden. Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden. Jede Rechnung ist in Bar und ohne Abzug von Skonto sofort zahlbar. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt hauptstadtferienberlin alle weitern und zukünftigen Leistungen für den Kunden in allen Bereichen einzustellen. Hauptstadtferienberlin entscheidet darüber ohne Ankündigung.
  10. In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte , aber nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert. Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste sowie vereinbarte Zusatzleistungen beinhalten.
    -Stornierung zwischen dem 42.und dem 15. Tag vorher: Berechnung von 30% der bestellten Leistung
    -Stornierung zwischen dem 15. und dem 8. Tag vorher: Berechnung von 60% der bestellten Leistung
    - Stornierung zwischen dem 8. und dem 2. Tag vorher: Berechnung von 80 % der bestellten Leistung
    -Stornierung innerhalb von 48 Stunden vorher : Berechnung der Gesamtsumme der bestellten Leistung
  11. Die Stornierungsgebühren werden um den Betrag des Logis vermindert, die durch Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können.
  12. Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.

Der Gerichtsstand ist Berlin.